Aus- und Fortbildung in der Justiz
Vortrag der Beauftragten zum Thema „Antisemitismus - Lage und Ausblick für Nordrhein-Westfalen“ auf dem 7. Amtsanwalts-Symposium der Fachhochschule für Rechtspflege („FHR“) Nordrhein-Westfalen
Die Beauftragte mit den Vortragenden an der FHR
Aus- und Fortbildung in der Justiz: „Antisemitismus - Lage und Ausblick für Nordrhein-Westfalen“ auf dem 7. Amtsanwalts-Symposium der Fachhochschule für Rechtspflege („FHR“) Nordrhein-Westfalen
Beim siebten Amtsanwalts-Symposium 2025 der Fachhochschule für Rechtspflege („FHR“) Nordrhein- Westfalen sprach die Beauftragte nach der Begrüßung durch FHR Direktor Dr. Werner Meyer über „Antisemitismus - Lage und Ausblick für Nordrhein-Westfalen“.
Sylvia Löhrmann warb in ihrer Ansprache bei den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der nordrhein-westfälischen Justiz und aus anderen Bundesländern sowie den angehende Amtsanwältinnen und -anwälten für erhöhte Wachsamkeit für einen möglichen antisemitischen Kontext von Straftaten z.B. in den Social Media oder durch die Verwendung von antisemitisch konnotierten Symbolen und Sensibilität im Umgang mit den von diesen Straftaten Betroffenen. Nur so könne es gelingen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken antisemitische Straftaten richtig zu erfassen und angemessen zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang unterstrich Sylvia Löhrmann die hohe Bedeutung der Einrichtung von Antisemitismusbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften als zentrale Ansprechpartner.
Der anschließende Vortrag zum „Antisemitismus im amtsanwaltschaftlichen Arbeitsalltag“ ergänzte die Ausführungen der Beauftragten durch Erfahrungen aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis.
Die Amtsanwalts-Symposien finden alle zwei Jahre statt und soll insbesondere rechts- und gesellschaftspolitische Themen und deren Auswirkungen auf die Arbeit in den Staatsanwaltschaften beleuchten. 2025 wurde bewusst ein Schwerpunkt auf dem Themenbereich Antisemitismus gesetzt, um angesichts der steigenden Anzahl von antisemitischen Vorfällen und Straftaten aktuelle Informationen darüber zu vermitteln und die angehenden Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der nordrhein-westfälischen Justiz für das Thema weiter zu sensibilisieren.
Die FHR NRW ist als justizeigene Einrichtung eine der drei Hochschulen des öffentlichen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie bietet duale Studiengänge im Fachbereich Rechtspflege für den Beamtennachwuchs der nordrhein-westfälischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, im Fachbereich Strafvollzug für den Beamtennachwuchs des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes für sämtliche Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen und weiterer neun Bundesländer sowie für den Amtsanwaltsdienst für Bedienstete des Landes NRW und weiterer 13 Bundesländer an.
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