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Förderung digitale Live-Führungen durch Auschwitz-Birkenau

„Es gibt nur eines, was schlimmer als Auschwitz an sich ist: Wenn die Welt vergisst, dass es einen solchen Ort gegeben hat.“ – Henry Appel, Auschwitz-Überlebender

Daher lädt die Beauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen für die Bekämpfung des Antisemitismus, für jüdisches Leben und Erinnerungskultur, Sylvia Löhrmann, interessierte Schulleitungen und Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen ein, das neue Schuljahr 2025/2026 zu nutzen, um mit ihren Klassen oder Lerngruppen an einer digitalen Live-Führung durch die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau teilzunehmen. Fördermittel stehen bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung.

 Inhalte und Ablauf der digitalen Führungen:

  1. Virtueller Rundgang in Echtzeit mit einem deutschsprachigen Guide
  2. Historische Einblicke an Originalschauplätzen des ehemaligen Arbeits- und Vernichtungslagers
  3. Interaktive Fragerunde während und nach der Führung
  4. Anschauliche Vermittlung der NS-Unmenschlichkeit und der Bedeutung von Erinnerung

Die Führung wird vom staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau und der Stiftung Auschwitz-Birkenau organisiert und durchgeführt. Die Stiftung Auschwitz-Birkenau widmet sich der Konservierung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau sowie internationalen Bildungsprojekten. Weitere Informationen für Lehrkräfte zum Inhalt, zu technischen Voraussetzungen sowie zum Buchungsprozess finden Sie im angehängten Flyer

Was digitale Führungen leisten:

„Das schulische Engagement in der historisch-politischen Bildung leistet einen zentralen Beitrag, um antisemitischen Vorurteilen und Alltagsantisemitismus aktiv entgegenzutreten. An Schulen entwickeln Kinder und Jugendliche Werte wie Toleranz und Demokratieverständnis. Die virtuelle Begegnung mit Auschwitz-Birkenau unterstützt dies, indem sie die Gräuel der Nazi-Diktatur vor Augen führt und zur Verantwortung für die Zukunft mahnt“, so Sylvia Löhrmann.

Fördermodalitäten:

  1. Zielgruppe: Schulklassen aus Nordrhein-Westfalen
  2. Förderrahmen: Zuschuss zu den Kosten für eine Live-Führung pro Klasse
  3. Antragsfrist: Fördermittel können bis zum 01. Dezember 2025 vergeben werden.
  4. Antragsweg: über das Förderportal förderung.nrw

Detaillierte Informationen finden Sie in dem pdf-Dokument.

Rückfragen zur Förderung durch das Büro der Beauftragten richten Sie bitte an mein Büro unter antisemitismusbeauftragte@stk.nrw.de oder 0211/837-1555.

Rückfragen zur Führung richten Sie bitte an Frau Agnieszka Białowolska telefonisch unter +48 600 201 010 oder via E-Mail an education@fab.org.pl.