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Fördermöglichkeiten für schulische Gedenkstättenfahrten

Drei Personen stehen vor einer Ausstellung mit dem Schrifzug "Besuch mich"

Wesentlich für die Durchführung einer Gedenkstättenfahrt ist natürlich deren Finanzierung. Bei Fahrten etwa nach Polen geht es schnell um hohe Beträge. Erfreulicherweise stehen für solche Fahrten viele und unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Es existieren öffentliche Fördermöglichkeiten, wobei für Schulen die Schulverwaltungen der Länder erste Ansprechpartner sind, sowie private Finanzierungsquellen, vor allem Stiftungen, die solche Fahrten unterstützen. Unter bestimmten Bedingungen kann auch auf das Programm „Jugend erinnert“ des Bundes für Schulen von Bedeutung sein. Deutlich wird, dass es nicht ganz einfach ist, sich einen Überblick über diese Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Einen sehr guten Einstieg bietet hier die Bundeszentrale für politische Bildung“ .

Hier werden für den öffentlichen Bereich die für Information und Antragstellung zuständigen Stellen nach Bundesländern geordnet aufgelistet, sowie Hinweise für weitere öffentliche Fördermöglichkeiten gegeben.

Finanzierung und Förderung von Gedenkstättenfahrten in NRW

Die Regelungen für Nordrhein-Westfalen sind in der Förderrichtlinie „Gedenkstättenfahrten“, exakter „Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft, insbesondere der nationalsozialistischen, im Inland und im europäischen Ausland“.

Ausführliche Informationen, Antworten auf häufige Fragen sowie Empfehlungen und didaktische Hinweise finden Sie auf der Seite von Bildungspartner NRW.

Das Programm „Jugend erinnert“ des Bundes

Dieses Programm richtet sich an Träger außerschulischer Bildungsarbeit. Von daher scheint es für Schulen zunächst nicht relevant zu sein. Dennoch kann es für diese von Bedeutung sein, falls eine Gedenkstättenfahrt in Kooperation mit einem nicht-schulischen Träger erfolgt und bei letzterem die Leitung liegt. In einem solchen Fall kann eine Fahrt auch aus diesem Programm gefördert werden. Zentralstelle für die Vergabe der Fördermittel ist die IBB gGmbH in Dortmund. Diese Stelle hält auch ausführliche Informationen, Antragsformulare etc. zu dem Programm „Jugend erinnert“ bereit:

Von besonderer Bedeutung ist das „Merkblatt zur Förderung von Gedenkstättenfahrten“, in dem genau erläutert wird, unter welchen Umständen sich Schulen an diesem Programm beteiligen können.

Weitere Hinweise

Weitere hilfreiche Tipps zur Vorbereitung und Organisation von Gedenkstättenfahren gibt es auf der Seite www.gedenkstaettenfahrten.de.