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Bund-Länder-Kommission (BLK)

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Die Mitglieder der "Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens", Stand September 2019

Bund-Länder-Kommission

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Die Mitglieder der "Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens", Stand September 2019

Etwa 80 Prozent der Handlungsfelder bei der Bekämpfung von Antisemitismus in Deutschland liegen in der Zuständigkeit der Länder: Bildung, Prävention und Interventionsmöglichkeiten im Schul- und Universitätsbereich – auch Forschungsvorhaben an Universitäten – sowie der Großteil der polizeilichen Präventionsmaßnahmen, Angelegenheiten der Strafverfolgung und des Strafvollzugs; außerdem die Bereiche Kultur, Religion und Kirche. Deshalb ist die Verstetigung der Zusammenarbeit mit den Ländern von hoher Relevanz. Der Austausch über Maßnahmen, Konzepte und Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus und das gemeinsame Handeln sind essenziell.

Die "Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens" (BLK)" hat am 18. September 2019 ihre Arbeit aufgenommen. In der Kommission werden die Länder durch ihre Antisemitismusbeauftragten vertreten. Das Gremium steht unter dem gemeinsamen Vorsitz von Dr. Felix Klein und einer oder einem jeweils wechselnden Co-Vorsitzenden des Bundeslandes, das den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz führt.

Die Gründung des Gremiums greift den Bundestagsbeschluss 19/444 vom 18. Januar 2018 "Antisemitismus entschlossen bekämpfen" auf. Die Einsetzung der Kommission war am 6. Juni 2019 durch die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einstimmig beschlossen worden. Die BLK hat sich in ihrer Satzung insbesondere folgende Aufgaben gegeben:

  • den gegenseitigen Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen;
  • die gesellschaftliche Einordnung und Diskussion des Phänomens Antisemitismus zu befördern;
  • Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens zu geben;
  • mit Empfehlungen und Anregungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an die Shoah beizutragen;
  • Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus und dem Schutz jüdischen Lebens anzuregen und ggf. gemeinsam vorzubereiten;
  • den internationalen Austausch in der Bekämpfung des Antisemitismus zu pflegen.

Aktuell haben 15 Länder die Funktion eines Antisemitismusbeauftragten eingerichtet (oft gekoppelt mit der Funktion eines Beauftragten für jüdisches Leben) oder haben angekündigt, dies zu tun.