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Interreligiöser Kalender

Interreligiöse Kalender 2024 erschienen

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Interreligiöser Kalender

Interreligiöse Kalender 2024 erschienen 

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat auch für 2024 wieder einen Kalender mit den Fest- und Feiertagen von 13 Glaubensgemeinschaften mit ihren Feiertagen und den dazugehörigen Informationen sowie Erläuterungen zusammengestellt. 

Feiertage sind untrennbarer Bestandteil des religiösen Glaubens und Lebens. Zu einer freien Religionsausübung gehört auch, dass die Gläubigen entsprechend ihres Glaubens die Feiertage begehen können. Das sind sowohl fröhliche Feste wie auch Tage der Besinnung und Ruhe, die alleine oder in der Gemeinschaft begangen werden. Das Grundgesetz regelt klar, dass niemandem wegen seiner Religion benachteiligt (oder bevorzugt) werden darf. 

Trotzdem kommt es vor, dass sich Probleme im Zusammenhang mit religiösen Feiertagen ergeben und z.B. Universitäten Prüfungstermine auf religiöse Feiertage legen oder beim Antrag auf Schulbefreiung für einen Gottesdienst Rechtfertigungssituationen entstehen. Diese Probleme entstehen insbesondere durch Unwissen über die religiösen und kulturellen Praktiken bspw. des Judentums. Die Jüdischen Feiertage sind bislang in der öffentlichen Wahrnehmung kaum präsent – weder was die Zeitpunkte noch die Praxis der Feiertage anbelangt. 

Der interreligiöse Kalender, der in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften entstanden ist, ist eine wichtige Grundlage, um das Verständnis, Wissen und auch den Austausch zu fördern und den interreligiösen Dialog zu stärken.

Sie können den Kalender auf der Seite des Ministeriums bestellen, herunterladen oder die Feiertage der verschiedenen Religionen in ihren Outlook-Kalender integrieren. 

Mehr dazu finden Sie hier: https://www.mkjfgfi.nrw/interreligioeser-kalender

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Portraitfoto von Sylvia Löhrmann

Zum 27. Januar

Mit den Worten „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog 1966 den 27.01. zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
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Portraitfoto von Sylvia Löhrmann

Zum 27. Januar

Mit den Worten „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog 1966 den 27.01. zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
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