Zuwendungen für das Jahr 2024
Für Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung und -prävention können ab sofort die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung gestellt werden. Das Zuwendungsverfahren wird ab diesem Jahr vollständig digital abgewickelt.
Anträge können ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts (beispielsweise Städte, Kreise und Gemeinden sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die auf Landesebene den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" besitzen) und juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (beispielsweise Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe) stellen.
Die Maßnahmen müssen eins der folgenden Handlungsfelder der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) berücksichtigen:
- Handlungsfeld 2: Bildung als Antisemitismusprävention
- Handlungsfeld 3: Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken
- Handlungsfeld 5: Jüdische Gegenwart und Geschichte
Ausführliche Informationen gibt es im Bereich Projekte > Förderung und in dem unten stehenden Dokument (Leitlinie).