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Foto von einer antisemitischen Schmiererei auf einer weißen Wand

RIAS dokumentiert Vorfälle in 2022

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Foto von einer antisemitischen Schmiererei auf einer weißen Wand

Zu Jahresbeginn 2023 hat die die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS NRW) aufgerufen, Vorfälle des Vorjahres noch bis zum 20. Januar zu melden. So soll ein möglichst umfassendes Bild antisemitischer Vorfälle in Nordrhein-Westfalen dokumentiert werden können.

Die Meldestelle nahm im letzten Jahr die Arbeit auf. Was die Aufgaben der Meldestelle sind und wie sie arbeitet, schildert der Leiter von RIAS NRW, Jörg Rensmann im Kurzinterview.

 

Foto Jörg Rensmann
Foto: Jörg Rensmann
Welche Art von Vorfällen können an die Meldestelle RIAS NRW gemeldet werden?

JR: „Bei RIAS NRW kann jede Erscheinungsform von Antisemitismus gemeldet werden: antisemitische Verschwörungsmythen, Schoa-Relativierung, israelbezogener Antisemitismus, usw. Der antisemitische Gehalt eines Vorfalls kann aus Wort oder Tat hervorgehen: von Übergriffen, Bedrohungen, und Beleidigungen bis hin zu abwertenden und diskriminierenden Kommentaren im öffentlichen Raum oder auch direkten Anfeindungen gegen Jüdinnen und Juden im Internet. Zudem können auch antisemitische Äußerungen im Rahmen von Demonstrationen sowie antisemitische Schmierereien im Straßenbild gemeldet werden.“

Auf welchem Weg sind Meldungen eines Vorfalls an die Meldestelle möglich?

JR: „Meldungen können telefonisch (0221/ 822 66 03 33), per E-Mail (info@rias-nrw.de) oder über das zentrale Meldeformular (www.rias-nrw.de) gemeldet werden. Ein vertraulicher Umgang mit allen sensiblen Daten sowie deren Verarbeitung erfolgen nach hohen technischen Sicherheitsstandards. Alle Meldungen werden anonymisiert und unter Einhaltung rechtlicher Datenschutzbestimmungen erfasst.“

Können Vorfälle auch anonym und von Personen, die nicht selbst von einem antisemitischen Vorfall betroffen waren, gemeldet werden?

JR: „RIAS NRW legt großen Wert auf Vertraulichkeit und Betroffenenschutz und bietet deshalb auch die Möglichkeit, anonyme Meldungen abzugeben. Da gemeldete Vorfälle nur dokumentiert werden können, wenn diese einen Verifizierungsprozess durchlaufen haben, ist in jedem Fall eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefon) notwendig. Auch Zeuginnen und Zeugenvon von antisemitischen Vorfällen, die nicht selbst betroffen waren, können dies bei RIAS NRW melden. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob ihr Erlebnis oder ihre Beobachtung "ausreicht". Oftmals werden wir gefragt, ob ein Vorfall nicht zu alltäglich und damit "unwichtig" sei - nein, Antisemitismus ist leider alltäglich, aber genau deswegen sollen Ihre Erfahrungen und Beobachtungen nicht untergehen.“

Was passiert nachdem bei der Meldestelle ein Vorfall eingegangen ist?

JR: „Zunächst wendet sich die Meldestelle über die angegebene Kontaktmöglichkeit an die meldende Person um etwaige Rückfragen zum antisemitischen Vorfall zu klaren: Dadurch wird eine möglichst genaue Dokumentation gewährleistet, sowie der Vorfall verifiziert. Häufig wünschen sich meldende Personen eine Einordnung des Vorfalls durch den*die Mitarbeiter*in der Meldestelle, wobei auch eine erste Einschätzung bzgl. der strafrechtlichen Relevanz gegeben werden kann. In enger Absprache mit der meldenden Person werden je nach Fall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und – bei Möglichkeit – konkrete Unterstützung angeboten. Bei Bedarf stellt die Meldestelle im Rahmen der Verweisberatung den Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen her. Grundlegende Zielsetzung ist es, als vertrauensvolle Anlaufstelle für Betroffene zu fungieren und diese in ihrer Position zu stärken.“

 

Jörg Rensmann ist Politikwissenschaftler und Leiter der Meldestelle RIAS NRW. Er berät Politik und Zivilgesellschaft und hat lange antisemitismuskritische Bildungsinhalte entwickelt.

 

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Titelfoto: © Polizei Kreis Herford

 

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